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Immobilienkauf, Immobilienverkauf Spanien
Immobilienmakler Spanien – Anzahlung Immobilienkauf
Mit dem Urteil des Strafgerichts Nummer 6 von Málaga, veröffentlicht am 16.05.2019, wird ein Makler zu 1 Jahr und 9 Monate Gefängnisstrafe verurteilt, da er von einem potentiellen Immobilienkäufer 3.300 Euro angenommen hat.
Stand: 20.05.2019
Immobilienkaufvertrag Spanien – Kaufvertrag statt Arras
Aus Käufersicht ist stets zu empfehlen, keinen Vorvertrag zu unterschreiben, wenn der Kaufentschluss feststeht und die Immobilie als auch der Kaufpreis definiert sind.
Der Kaufvertrag bindet den Verkäufer zum Verkauf und gibt dem Käufer einen geldwerten Kaufanspruch, der gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Stand: 15.04.2019
Immobilienerwerb Spanien – Grunderwerbsteuer 2019 – Teneriffa
Auch im Jahre 2019 beträgt die Grunderwerbsteuer beim Kauf einer gebrauchten Immobilie auf Teneriffa, Gran Canaria oder einer anderen Kanarischen Inseln 6,5%. Dies ist einer der niedrigsten Steuersätze in Spanien.
Stand: 06.03.2019
Immobilienerwerb Spanien – Reservierungsvertrag
Wussten Sie, dass ein Reservierungsvertrag auf Teneriffa weder Grunderwerbsteuer noch Dokumentensteuer auslöst?
Die Auflösung von Reservierungsverträgen für Immobilien und die Unterzeichnung neuer Verträge mit anderen Personen haben keinen Einfluss auf die Besteuerung durch Grunderwerbsteuer und Dokumentensteuer.
Stand: 28.02.2019
Wohnungseigentumsrecht Spanien
Jeder Immobilienkauf einer Eigentumswohnung, sei es auf Teneriffa, Gran Canaria oder Mallorca führt zur Beteiligung an einer Wohungseigentumsgemeinschaft mit den entsprechenden Verpflichtungen zum Beitrag und Instandhaltung des gesamten Gebäudes.
Obgleich das Demokratieprinzip gilt, hat der einzelne Eigentümer stets ein Recht auf uneingeschränkte Privatnutzung seiner Eigentumswohnung, aber es ist auch ein geordnetes Zusammenleben zu gewährleisten.
Stand: 22.02.2019
Immobilienkauf Teneriffa, Gran Canaria – Grunderwerbsteuer oder Umsatzsteuer
Die Immobilienkäufer, die nicht gewerblich sind, müssen bei einem Verkauf ihrer Immobilie auf den Kanarischen Inseln stets die Grunderwerbsteuer von 6,5% ausweisen. Beim Kauf einer Immobilie muss stets der Käufer gewerblich tätig sein, um vorsteuerabzugsberechtigt zu sein, und einen Vorteil aus dem Verzicht auf Umsatzsteuerbefreieung zu haben.
Stand: 20.02.2019
Immobilienverkauf Spanien – Gewinnsteuerfreiheit beim Immobilienverkauf
Besteht der Hauptwohnsitz aus zwei miteinander verbundenen Stockwerken und es wird beschlossen, diese zu trennen und eines von ihnen zu verkaufen, so gilt die Freistellung für den durch den Verkauf dieses Stockwerks erzielten Vermögensgewinn.
Stand: 14.02.2019
Vermögenssteuer Spanien – Pflicht für Nichtsteuerresidenten mit Immobilieneigentum
Die Vermögenssteuer in Spanien wird sei dem 01.01.2008 kontinuierlich von Jahr zu Jahr verlängert. Auch jetzt wurde wieder um ein weiteres Jahr, bis zum 31.12.2019, verlängert. Unternehmen oder Kapitalgesellschaften müssen die Vermögenssteuererklärung nicht abgeben, sondern nur natürliche Personen.
Kontaktadresse
Legalium D. Cano & D. Luickhardt SL
C.C.Parque Santiago VI, local 2
C/La Morada 2
38650 Arona
Teneriffa