Grundbuchamt Spanien – Grundbuchauszug
Das Grundbuchamt wir in Spanien zentral elektronisch geführt.
Damit haben alle unsere Kunden die Möglichkeit innerhalb weniger Tage einen Grundbuchauszug in Spanien zu erhalten.
Für uns als fachkündige Rechtsanwälte gibt der Grundbuchauszug wesentliche Hinweise, inwieweit noch weitere Nachforschungen durchgeführt werden müssen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Eintrag in das spanische Grundbuch deklarativ ist, damit wird ausgesagt, dass man Immobilieneigentum schon mit der Unterschrift unter die notarielle Kaufurkunde erwirbt und nicht erst bei Eintragung in das spanische Grundbuch.
Wir überprüfen für Sie die Eintragung der Immobilie/Grundstückes im Grundbuch und schicken Ihnen die Auswertung innerhalb 48 Stunden per Email zu. Honorar: 60,00 EUR zzgl. MwSt.
Neben dem Grundbuchauszug besorgen wir selbstverständlich auch den Handelsregisterauszug einer spanischen Gesellschaft mit deutschen Erläuterungen. Honorar: 60,00 EUR zzgl. MwSt.
Wortgenaue Übersetzung nach Kostenvoranschlag.
Grundbuchauszug online