0034 922 788 881 inmobiliaria@legalium.com
immobilienkauf spanien

Servicepaket „Immobilienkauf Spanien“

 

Die Rechts- und Steuerkanzlei LEGALIUM D. Cano & D. Luickhardt SL bietet Ihnen für einen festen Pauschalpreis, unabhängig von den tatsächlich aufgewendeten Arbeitsstunden, eine seriöse und qualifierte Dienstleistung.

Der Immobilienkauf in Spanien kann die verschiedensten Ziele verfolgen

  • Investition zum Wiederverkauf
  • Investition zur Vermietung, sei es gewerblich oder touristisch.
  • Ferienimmobilie


In jedem Fall ist entscheidend, dass man eine Immobilie erwirbt die lastenfrei, schuldenfrei und frei von Verpflichtungen gegenüber den spanischen Finanzbehörden, sei es auf Gemeindeebene, regionaler Ebene oder gegenüber der staatlichen Finanzbehörde ist.

Auch Nutzungseinschränkungen wie durch Tourismusgesetze oder Küstenschutzgesetz sind auszuschliessen.
Bei jeder Lastenkontrolle sind auch regionale Unterschiede zu berücksichtigen.

Unsere Immobilien werden rechtlich geprueft, bevor sie in die Vermarktung gehen, so haben Sie Rechtssicherheit wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen, die ueber uns vermittelt wurde.

 

Unser Service

Wichtige Aspekte, die wir stets prüfen.
 

  1. Grundbuchkontrolle – besonders wichtig bei jedem Immobilienkauf, Grundstückskauf in Spanien
     

    • Lastenfreiheit
    • gerichtliche Beschlagnahmeverfügungen
    • steuerliche Vormerkungen zur Haftung der Immobilie für Steuerschulden (afecciones fiscales)
    • Nutzungseinschränkungen (Gran Canaria, Mallorca; Immobilie gehört zu einem Komplex der touristischen Zentralvermietung, folglich kann keine Einzelvermietung stattfinden)
  2. Kaufurkunde des Verkäufers
  3.  

  4. letzter Grundsteuerzahlbeleg
  5.  

  6. Satzung der Eigentümergemeinschaft – besonders wichtig, um Nutzungseinschränkungen und Vermietungsverbote auszuschliessen
  7.  

  8. Gebäude TÜV: ITE – diese Bescheinigung ist bei jedem Immobilienkauf von einer Immobilie in Katalonien, Barcelona, oder auch in Madrid zu beachten, inbesondere wenn die Immobilie älter als 30 Jahre ist.
  9.  

  10. Energiepass – obligatorisch bei jedem Immobilienkauf in Spanien
  11.  

  12. Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft, dass keine Schulden bestehen.
  13.  

  14. letzte bezahlte Strom- und Wasserrechnung, Abfall
     
    TIPP: bei älteren Stromeinrichtungen, kann eine Umschreibung auf den neuen Eigentümer mit hohen Kosten verbunden sein, da der spanische Stromversorger (Endesa), stets eine Neuinstallation oder Anpassung an die aktuelle Gesetzgebung fordert, bevor er die Ummeldung auf den Immobilienkäufer durchführt.
  15.  

  16. letztes Eigentümerprotokoll
     
    TIPP: hoher Schuldenstand der Gemeinschaft ist zu hinterfragen, da jeder Eigentümer der Wohnungseigentumsgemeinschaft für die Kosten der gerichtlichen Geltendmachung anteilig einzustehen hat.
  17.  

  18. Bewohnbarkeitsbescheinigung – Pflicht in Katalonien. Sie können in Barcelona oder Girona, Tarragona, Sitges, keine Immobilie erwerben, wenn die Bewohnbarkeitsbescheinigung nicht vorgelegt wird.MALLORCA: Seit dem Jahre 2018 ist eine Bewohnbarkeitsbescheinigung Pflicht, um Strom, Wasser anzumelden.

Als interdisziplinarer Makler haben wir nicht nur unsere eigenen Rechtsanwälte und Steuerberater, die Sie im gesamten Kaufprozess begleiten, und langfristig bei Steuersachen und Nachlassplanung.
Wir haben auch eine Hausarchitektin für Baumangelkontrolle + Architektenservice

 

Nebenkosten Immobilienkauf Spanien


 

Weitere Leistungen

 

Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch folgende Leistungen an (nicht im Paketpreis erhalten)

Beantragung einer Identifikationsnummer für Ausländer (N.I.E.)

Übersetzungen von Dokumenten, Übersetzerservice bei vorvertraglichen Verhandlungen und beim Notartermin

Jährliche Steuererklärungen und sonstige Erledigungen vor spanischen Behörden

Ummeldung der gemeindlichen Dienste wie Strom, Wasser, Abfallgebühren, Grundsteuer sowie Telefon

Steuererklärung und Begleichung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer (Impuesto sobre el Incremento de Valor de los terrenos de naturaleza urbana)

Ist die Immobilie nicht bereits im Grundbuch eingetragen: Durchführung des katastralen und grundbuchrechtlichen Verfahrens

Sonderservice: Baumangelkontrolle – wir bieten Ihnen eine Baumangelkontrolle als auch ein Wertgutachten durch eine unserer Kanzlei angeschlossene Architektin an, so dass Sie sicher sein können, dass der Kaufpreis der Immobilie verkehrswertgerecht ist und keine Baumängel vorhanden sind, die normalerwerise eine Reparatur erfordern und kaufpreismindernd sind.

immobilienkauf legalium

Kontaktadresse

Legalium D. Cano & D. Luickhardt SL

C.C.Parque Santiago VI, local 2

C/La Morada 2

38650 Arona

Teneriffa

Tlf: (0034) 922 788 881

Schreiben Sie uns

Lesen Sie hier die Datenschutzerklärung